Ja, der Nachsendeauftrag gilt für alle Haushaltsmitglieder die Sie im Formular angeben und die an der gleichen Anschrift leben. Er gilt auch für Variationen der Schreibweise wie beispielsweise "Eheleute Mustermann". Bei einem gewerblichen Nachsendeauftrag gilt er auch für die Mitarbeiterpost, welche an Ihr Unternehmen adressiert wird.
Ein Nachsendeauftrag kann für folgende Fälle eingerichtet werden:*
* In einigen Fällen sind zusätzliche Dokumente erforderlich. Sofern dies erforderlich sein sollte, werden wir nach der Bestellung auf Sie zukommen.
Sie können den Nachsendeauftrag bei uns mit beliebigem Vorlauf zu Ihrem Wunsch Startdatum einrichten lassen. Der Nachsendeauftrag sollte spätestens 5-6 Werktage vor dem gewünschten Einrichtungstermin beantragt werden. Idealerweise stellen Sie Ihren Antrag 2 Wochen vor dem gewünschten Nachsendebeginn.
Bitte wenden Sie sich hierzu an unseren Kundenservice.
Briefe werden nicht nur von der Deutschen Post, sondern auch von weiteren Zustelldiensten zugestellt. Wir stellen Ihren Nachsendeauftrag neben der Deutschen Post bei bis zu drei weiteren von uns für Sie selektierten Zustelldiensten. Sie erhalten zudem einen Umzugsratgeber.
Postzustellungsaufträge werden nur bei vorliegen einer besonderen Weisung (Vorausverfügung) durch den Absender nachgesandt. Zudem erfolgt die Nachsendung dieser Sendungen nur im Inland und nur bei Umzug, Betreuung oder Insolvenz. Bei Vorausverfügung "Nicht nachsenden" oder "Bei Umzug mit neuer Anschrift zurück" werden diese Poststücke nicht nachgesandt.
Sollten Sie hierzu weitere Fragen haben wenden Sie sich gern an unseren Kundenservice.