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Gilt der Nachsendeauftrag für meinen gesamten Haushalt?

Ja, der Nachsendeauftrag gilt für alle Haushaltsmitglieder die Sie im Formular angeben und die an der gleichen Anschrift leben. Er gilt auch für Variationen der Schreibweise wie beispielsweise "Eheleute Mustermann". Bei einem gewerblichen Nachsendeauftrag gilt er auch für die Mitarbeiterpost, welche an Ihr Unternehmen adressiert wird.

In welchen Fällen ist ein Nachsendeauftrag möglich?

Ein Nachsendeauftrag kann für folgende Fälle eingerichtet werden:*

  • Umzug
  • vorübergehender Abwesenheit
  • Insolvenz
  • Betreuung
  • Sterbefall
  • * In einigen Fällen sind zusätzliche Dokumente erforderlich. Sofern dies erforderlich sein sollte, werden wir nach der Bestellung auf Sie zukommen.

    Ab wann sollte ich den Nachsendeauftrag stellen?

    Sie können den Nachsendeauftrag bei uns mit beliebigem Vorlauf zu Ihrem Wunsch Startdatum einrichten lassen. Der Nachsendeauftrag sollte spätestens 5-6 Werktage vor dem gewünschten Einrichtungstermin beantragt werden. Idealerweise stellen Sie Ihren Antrag 2 Wochen vor dem gewünschten Nachsendebeginn.

    Kann ich den Nachsendeantrag verlängern oder nachträglich anpassen?

    Bitte wenden Sie sich hierzu an unseren Kundenservice.

    Welche Vorteile bietet mir Ihr Service?

    Briefe werden nicht nur von der Deutschen Post, sondern auch von weiteren Zustelldiensten zugestellt. Wir stellen Ihren Nachsendeauftrag neben der Deutschen Post bei bis zu drei weiteren von uns für Sie selektierten Zustelldiensten. Sie erhalten zudem einen Umzugsratgeber.

    Welche Sendungen können nachgesandt werden?

    Grundsätzlich können folgende Sendungen nachgesandt werden:
  • Reguläre Briefe und Postkarten
  • Infopost und Blindensendung schwer
  • Dialogpost mit Umhüllung
  • Warenpost, Warensendung, Büchersendung
  • Briefe mit Zusatzleistungen wie Altersprüfung, Einschreiben, Nachnahme, Wert, Postident und Telegramm
  • Nicht nachgesandt werden folgende Sendungen:
  • Dialogpost ohne Umhüllung
  • Express Sendungen
  • Pressesendungen (wie z.B. Zeitungen)
  • Sendungen bei denen durch Vorausverfügung wie "Nicht nachsenden" die Nachsendung ausgeschlossen wurde
  • Postzustellungsaufträge werden nur bei vorliegen einer besonderen Weisung (Vorausverfügung) durch den Absender nachgesandt. Zudem erfolgt die Nachsendung dieser Sendungen nur im Inland und nur bei Umzug, Betreuung oder Insolvenz. Bei Vorausverfügung "Nicht nachsenden" oder "Bei Umzug mit neuer Anschrift zurück" werden diese Poststücke nicht nachgesandt.

    International nicht nachgesandt werden:
  • Warenpost, Warensendung, Büchersendung
  • Briefe mit Zusatzleistungen wie Altersprüfung, Einschreiben, Nachnahme, Wert, Postident und Telegramm
  • Pressepost mit Ausnahme des Versands als Streifbandzeitung
  • Expresssendungen
  • Sendungen bei denen durch Vorausverfügung wie "Nicht nachsenden" die Nachsendung ausgeschlossen wurde
  • Sollten Sie hierzu weitere Fragen haben wenden Sie sich gern an unseren Kundenservice.

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