Grundsätzlich können folgende Sendungen nachgesandt werden:
- Reguläre Briefe und Postkarten
- Infopost und Blindensendung schwer
- Dialogpost mit Umhüllung
- Warenpost, Warensendung, Büchersendung
- Briefe mit Zusatzleistungen wie Altersprüfung, Einschreiben, Nachnahme, Wert, Postident und Telegramm
Nicht nachgesandt werden folgende Sendungen:
- Dialogpost ohne Umhüllung
- Express Sendungen
- Pressesendungen (wie z.B. Zeitungen)
- Sendungen bei denen durch Vorausverfügung wie "Nicht nachsenden" die Nachsendung ausgeschlossen wurde
Postzustellungsaufträge werden nur bei vorliegen einer besonderen Weisung (Vorausverfügung) durch den Absender nachgesandt. Zudem erfolgt die Nachsendung dieser Sendungen nur im Inland und nur bei Umzug, Betreuung oder Insolvenz. Bei Vorausverfügung "Nicht nachsenden" oder "Bei Umzug mit neuer Anschrift zurück" werden diese Poststücke nicht nachgesandt.
International nicht nachgesandt werden:
- Warenpost, Warensendung, Büchersendung
- Briefe mit Zusatzleistungen wie Altersprüfung, Einschreiben, Nachnahme, Wert, Postident und Telegramm
- Pressepost mit Ausnahme des Versandes als Streifbandzeitung
- Expressendungen
- Sendungen bei denen durch Vorausverfügung wie "Nicht nachsenden" die Nachsendung ausgeschlossen wurde
Alle vorgenannten Angaben gelten bezogen auf die Deutsche Post, sind jedoch für die anderen Zustelldienste weitgehend identisch. Sollten Sie hierzu weitere Fragen haben wenden Sie sich gern an unseren Kundenservice.